REACH gilt für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Stoffen als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen. Das heißt im Klartext: Bis auf wenige Ausnahmen umfasst REACH also alles, was man mit Chemikalien machen kann (Tätigkeiten) und was man aus Chemikalien machen kann (Produkte).
Von zentraler Bedeutung ist die Umkehr der Beweislast. Während nach dem alten Chemikalienrecht die öffentlichen Behörden für die Beurteilung der Gefahren und Risiken von chemischen Stoffen verantwortlich waren, geht diese Verantwortlichkeit unter REACH auf die Produzenten und Importeure über.
Gefahren und Risiken können nur beurteilt werden, wenn umfangreiches Datenmaterial für jeden Stoff vorliegt. Kann ein Stoff explodieren, kann er leicht brennen? Oder ist er giftig und darf deswegen nur in geschlossenen Anlagen verwendet werden? Wie sieht es mit der Umweltverträglichkeit aus? Zu all diesen Fragen werden im Rahmen der Registrierung Antworten geliefert. Das bedeutet konkret, dass die physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften jedes Stoffes untersucht werden müssen, bevor der Stoff produziert oder importiert werden kann.
Was, wenn die Untersuchung der Gefahren ergeben hat, dass der Stoff zu besonderer Besorgnis Anlass gibt, weil er z.B. Krebs erzeugen kann? Solche besonders Besorgnis erregenden Stoffe können der Evaluierung durch die öffentlichen Behörden unterzogen werden. Bei der Evaluierung wird überprüft, ob weitere Daten zur Bestimmung von Gefährlichkeit und Risiko des Stoffes notwendig sind. Anschließend kann der Stoff eventuell dem Autorisierungs-Prozess unterliegen. Dem Zulassungsverfahren unterliegen Stoffe als solche, in Zubereitungen oder Erzeugnissen, die in Anh. XIV aufgeführt sind. Anh. XIV der Verordnung ist derzeit noch ohne Inhalt und wird voraussichtlich nach dem 1. Juni 2009 sukzessive gefüllt werden. Beschränkung heißt, dass die Herstellung und Verwendung eines zulassungspflichtigen Stoffes an Bedingungen geknüpft ist oder sogar völlig verboten werden kann.
Zur Umsetzung von REACH wurde eigens die europäische Chemikalienagentur (ECHA) gegründet. Die Agentur hat ihren Sitz in Helsinki und hat am 1. Juni 2008 ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist für die technische, wissenschaftliche und administrative Durchführung von REACH verantwortlich und nimmt die Registrierungsunterlagen entgegen. Außerdem sorgt sie dafür, dass die REACH-Bestimmungen in allen EU-Mitgliedstaaten in gleicher Weise angewandt werden.
In der EU sind derzeit etwas mehr als 100.000 Stoffe im Verkehr. Ca. 30.000 dieser Stoffe werden in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr produziert oder importiert. Aufgrund dieser sehr großen Zahlen ist klar, dass nicht alle Stoffe zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von REACH schlagartig in das neue System übernommen werden können. Vielmehr müssen die Stoffe schrittweise in das System aufgenommen werden. Neudeutsch: Es muss ein Phasing-in erfolgen. Daher unterscheidet REACH Phase-in-Stoffe von Nicht-Phase-in-Stoffen.
Phase-in-Stoffe sind solche Stoffe, die im sog. Altstoffverzeichnis aufgelistet sind. Im Wesentlichen sind das Stoffe, die bereits vor 1981 auf dem EU-Markt vertreten waren. Der weitaus größte Teil der derzeit vermarkteten Stoffe fällt in die Kategorie Phase-in. Um die Phase-in-Stoffe langsam in das REACH-System einzuführen, können mehrjährige Übergangsfristen für die Einreichung der Registrierungsunterlagen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist jedoch die Vorregistrierung eines Stoffes. Darunter versteht REACH eine Meldung an die Agentur, dass eine Registrierung des Stoffes zu einem späteren Zeitpunkt angestrebt wird.
Alle Stoffe, die nach 1981 zum ersten Mal in der EU vermarktet worden sind, sind dagegen Nicht-Phase-in-Stoffe. Solche Stoffe mussten auch nach dem alten Chemikalienrecht schon detailliert auf Gefahren und Risiken hin überprüft werden. Deshalb gibt es nur ca. 4.000 von ihnen. Für die Nicht-Phase-in-Stoffe gelten keine Übergangsfristen. Sie dürfen erst nach erfolgter Registrierung produziert oder importiert werden.