Zu den Stoffen, die von der allgemeinen Registrierungspflicht ausgenommen sind, gehören u.a. Stoffe, die der produkt- und verfahrensorientierten Forschung & Entwicklung (F&E) dienen, kurz: F&E-Stoffe. Sollen Stoffe neu entwickelt werden oder Produkte, die neue Stoffe enthalten vermarktet werden, müssen die Stoffe nicht zuvor registriert werden. Das gilt solange, wie nur die für die F&E-Aktivitäten erforderliche Menge des Stoffes produziert oder importiert wird. Dahinter steckt die Unwägbarkeit, dass sich ein neuer Stoff oder ein Produkt, das einen neuen Stoff enthält, eventuell gar nicht am Markt durchsetzt. In diesem Fall hätte der Produzent viel Geld und Zeit in die Registrierung investiert, ohne eine adäquate Gegenleistung zu erhalten. Da sich so ein Vorgehen kein Untenehmen leisten kann, REACH aber nicht innovationsfeindlich sein soll, sind F&E-Stoffe im Bereich der Schmierstoffindustrie für 5 Jahre von der Registrierungspflicht befreit. Die 5-Jahres-Frist kann einmalig um weitere 5 Jahre verlängert werden.
Zwar ist eine Registrierung von F&E-Stoffen nicht notwendig, sie müssen der Agentur jedoch gemeldet werden. Die Meldung beinhaltet die folgenden Informationen:
Insbesondere der letzte Punkt ist aus Sicht eines innovativen, auf F&E setzenden Unternehmens natürlich sorgfältig zu erwägen.